Stadionordnung des ECDC Memmingen

1)

Die Eissporthalle Memmingen darf im Zusammenhang mit Eishockeyspielen nur mit gültiger Eintrittskarte oder Berechtigungsschein betreten werden.

2)

Eintrittskarte bzw. Berechtigungsschein müssen beim Betreten unaufgefordert vorgezeigt und während der Sportveranstaltung bereitgehalten und auf Verlangen dem Ordnungsdienst oder der Polizei vorgezeigt werden.

3)

Besucher erkennen die Stadionordnung mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder Betreten der Eishalle an.

4)

Ordnungsdienst oder Polizei dürfen im Bedarfsfall Besucher und mitgeführte Sachen nach gefährlichen Gegenständen durchsuchen. Erforderlichenfalls kann der Zutritt zur Eissporthalle verwehrt werden.

5)

Unzulässige oder gefährliche Gegenstände werden vom Ordnungsdienst abgenommen und bis zum Veranstaltungsende verwahrt.

6)

Erkennbar Betrunkene werden zurückgewiesen.


7)

Verbote:

a.

Mitführen von Sitzgelegenheiten, Wurfgegenständen oder Konfetti

b.

Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen

c.

Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten

d.

Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Abschießen von Leuchtkugeln

e.

Betreten der Spielfläche

f.

Unberechtigter Aufenthalt an der Bande

g.

Mitbringen von Flaschen, Dosen oder anderen Getränkebehältern

h.

Mitbringen von Haustieren

i.

Rauchen in der Halle

j.

Sitzen auf oder Übersteigen der Begrenzungsbande

k.

Sitzen oder Stehen auf den Geländern der Stehtribüne oder an den Fensterfronten

l.

Schädigung, Gefährdung oder Belästigung anderer Besucher oder Störungen jeder Art.


8)

Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten.

9)

Verstöße gegen die Stadionordnung können mit entschädigungslosem Verweis aus der Eissporthalle geahndet werden. Erforderlichenfalls werden vorübergehende oder dauernde Zutrittsverbote verhängt.


Vorstandschaft
ECDC Memmingen Indians e.V.