| 1) | Die Eissporthalle Memmingen darf im Zusammenhang mit Eishockeyspielen nur mit gültiger Eintrittskarte oder Berechtigungsschein betreten werden. |
| 2) | Eintrittskarte bzw. Berechtigungsschein müssen beim Betreten unaufgefordert vorgezeigt und während der Sportveranstaltung bereitgehalten und auf Verlangen dem Ordnungsdienst oder der Polizei vorgezeigt werden. |
| 3) | Besucher erkennen die Stadionordnung mit dem Erwerb der Eintrittskarte oder Betreten der Eishalle an. |
| 4) | Ordnungsdienst oder Polizei dürfen im Bedarfsfall Besucher und mitgeführte Sachen nach gefährlichen Gegenständen durchsuchen. Erforderlichenfalls kann der Zutritt zur Eissporthalle verwehrt werden. |
| 5) | Unzulässige oder gefährliche Gegenstände werden vom Ordnungsdienst abgenommen und bis zum Veranstaltungsende verwahrt. |
| 6) | Erkennbar Betrunkene werden zurückgewiesen. |
| 7) | Verbote: |
| a. | Mitführen von Sitzgelegenheiten, Wurfgegenständen oder Konfetti |
| b. | Mitführen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen |
| c. | Verrichten der Notdurft außerhalb der Toiletten |
| d. | Abbrennen von Feuerwerkskörpern, Abschießen von Leuchtkugeln |
| e. | Betreten der Spielfläche |
| f. | Unberechtigter Aufenthalt an der Bande |
| g. | Mitbringen von Flaschen, Dosen oder anderen Getränkebehältern |
| h. | Mitbringen von Haustieren |
| i. | Rauchen in der Halle |
| j. | Sitzen auf oder Übersteigen der Begrenzungsbande |
| k. | Sitzen oder Stehen auf den Geländern der Stehtribüne oder an den Fensterfronten |
| l. | Schädigung, Gefährdung oder Belästigung anderer Besucher oder Störungen jeder Art. |
| 8) | Besucher haben den Anweisungen des Ordnungsdienstes Folge zu leisten. |
| 9) | Verstöße gegen die Stadionordnung können mit entschädigungslosem Verweis aus der Eissporthalle geahndet werden. Erforderlichenfalls werden vorübergehende oder dauernde Zutrittsverbote verhängt. |
Vorstandschaft |
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